Follow-Up Musikcocktail vom 02.05.2021

Written by on 2. Mai 2021

Wie in der Sendung angekündigt, geben wir euch hier etwas Hilfestellung zu den Themen „Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios“ und „Datenleck bei Facebook„.

Durch den anhaltenden Lockdown sind viele Freizeittätigkeiten schon seit Monaten nicht mehr möglich, dabei insbesondere Sportaktivitäten. Fitnessstudios, Tanzschulen und weitere Indoor-Angebote sind coronabedingt fast ausnahmslos geschlossen. Doch die Beiträge für Mitgliedschaften werden in der Regel trotzdem eingezogen. Durch die vielen Monate kann dabei sehr viel Geld zusammenkommen. Aber wie ist die Rechtslage dabei? Grundsätzlich gilt, dass keine Gegenleistung ohne Leistung erbracht werden muss. Das heißt, wenn die Studios nicht öffnen und damit ihre Leistungen anbieten, entfällt eigentlich auch der Anspruch auf Zahlung. Für viele Kunden kam es in den letzten Wochen und Monaten trotzdem zu viel Ärger. Viele Fitnessstudios verweigern Rückzahlungen von bereits eingezogenen Mitgliedbeiträgen. Zudem bieten die meisten eine Aussetzung des Vertrages nur in der Form an, dass sich der Vertrag durch die ausgesetzten Monate automatisch verlängern soll – das möchte aber natürlich nicht jeder. Die Möglichkeit zur Vertragspausierung muss individuell vereinbart werden, also jedes Mitglied muss dies selbst beantragen, wenn es dies möchte und auch möchte, dass die ausgesetzten Monate dann später nachgeholt werden.

Was kann ich tun, um mein Geld zurückzubekommen?

Viele Mitglieder möchten aber keine Vertragsverlängerung, sondern nur die Beiträge für die Lockdown-Monate erstattet bekommen. Seit dem 20. Mai 2020 besteht aber eine Ausnahme zu dem Prinzip, dass Beiträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet werden müssen – den Anbietern ist die Möglichkeit gegeben worden, Gutscheine auszustellen, anstatt Beiträge zu erstatten. Das bedeutet, dass die Studios Ihnen Gutscheine ausstellen dürfen, wenn Sie bereits getätigte Zahlungen zurückverlangen. Doch einige Fitness-Unternehmen nutzen dies aus, um die Mitglieder länger zu binden. Sie behaupten, dass sich der Vertrag auch durch die Gutschein-Regelung um die Monate verlängern würde, in dem das Studio geschlossen war. Dem ist aber nicht so!
Sie dürfen Ihren Vertrag zu Ihrem vereinbarten Kündigungstermin verlassen und müssen keine weiteren Beiträge zahlen und auch nicht die Gutscheine nutzen.
Seid ihr auch Mitglied eines Fitnessstudios, das euch nur Gutscheine und Vertragsverlängerungen anbieten will? Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE kann euch helfen, eure Beiträge aus den letzten Monaten von eurem Fitness-Studio zurückzubekommen! Und zwar ohne eine unerwünschte Vertragsverlängerung. Dafür könnt ihr von der Kanzlei ein anwaltlich erstelltes Musterschreiben für 19,99€ erwerben, das mit wenigen Klicks auf eure individuelle Situation angepasst wird.
Hier ist der Link dazu: https://app.wbs.law/fitnessstudio-vollmacht 
 


Datenleck bei Facebook – Bin ich betroffen?

Am Osterwochenende wurden viele Facebook-Nutzer von einer besorgniserregenden Nachricht überrascht. In einem Hackerforum sind 533 Millionen Daten von Facebook-Usern aufgetaucht. Unter den Betroffenen sollen auch 6 Millionen Nutzer aus Deutschland sein. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. Seid ihr auch vom Facebook-Datenleck betroffen?
Was war passiert? Die Hacker haben eine Funktion zur Suche von Facebook-Freunden für den Datenabgriff missbraucht. Sie griffen auf die Daten im Wege des so genannten Scraping zu. Scraping bezeichnet das automatisierte, massenhafte Abrufen öffentlich einsehbarer Daten. Im konkreten Fall lief die Methode so ab: Bekanntlich sind die Telefonnummern der Facebook-Nutzer nicht öffentlich verfügbar. Die Täter generierten daher hunderte Millionen zufällige Telefonnummern. Über ein Tool zu Freundesuche glichen sie die Handynummern mit den Daten von zahlreichen Facebook-Nutzern ab. Wenn es eine Telefonnummer in der Facebook-Datenbank gab, die mit der zufällig generierten Nummer übereinstimmte, hat Facebook die Daten des jeweiligen angeblichen Freundes zurückgespielt. Damit wurde den Betrügern klar, welche Handynummer zu wem gehört.

Welche Gefahren drohen betroffenen Nutzern nun?

Durch die veröffentlichten Mail-Adressen und Telefonnummern gibt es zurzeit wieder ein vermehrtes Aufkommen von betrügerischen Spam-Nachrichten. Besonders häufig werden im Wege des so genannten Smishing SMS versendet, die gefälschte Paketbenachrichtigungen enthalten. Wenn man den Link der SMS aufruft, wird man allerdings auf eine Malware-Seite umgeleitet.
Häufig sind solche Nachrichten bei genauem Hinsehen nicht besonders glaubwürdig. Doch auch das kann sich durch die Datenfülle der geleakten Informationen ändern. Denn mit der Kenntnis von Geburtstag, Beruf, Wohnort und weiteren persönlichen Informationen, die sich aus einem Facebook-Profil erschließen lassen, können die Nachrichten – ob Smishing-SMS oder auch Phishing-E-Mails – immer authentischer gestaltet und für den Betroffenen dadurch zur großen Gefahr werden.
Ob ihr vom Datenleck betroffen seid, könnt ihr unterfolgendem Link herausfinden (kostenlos): https://fbleak.freddygreve.com/
Gebt dort den direkten Link eures Facebook-Profils ein (z.B.: https://www.facebook.com/euername) und Ihr bekommt sofort das Ergebnis angezeigt.

 

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