Spahn will schärfere Regeln für Risikogebiet-Einreisen – Kommt jetzt die totale Kontrolle?

Written by on 16. Oktober 2020

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dringt auf schärfere Regeln für Einreisen aus Corona-Risikogebieten im Ausland.

Das geht aus einem Gesetzentwurf für ein „Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ hervor, über den das Nachrichtenportal „The Pioneer“ berichtet. Demnach soll das Gesundheitsministerium ermächtigt werden, per Verordnung weitreichende Vorgaben für Reisende, Airlines, Bus- oder Bahn-Unternehmen zu erlassen. Das Papier ist eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, die den Gesetzentwurf einbringen sollen.

Konkret plant Spahns Ministerium folgendes: Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland reisen will, kann demnach verpflichtet werden, gegenüber dem Robert-Koch-Institut (RKI) Angaben zur Person sowie zu Aufenthaltsorten zehn Tage vor und zehn Tage nach der Einreise zu machen. Zu diesem Zweck könnte eine digitale Einreiseanmeldung eingeführt werden. Das RKI würde die Daten an die jeweils zuständigen Behörden an den Zielorten der Reisenden weiterleiten, heißt es in dem Entwurf, der „The Pioneer“ nach eigenen Angaben vorliegt.

 Fluggesellschaften sowie Bus- und Bahn-Unternehmen wären verpflichtet, Passagierlisten und Sitzpläne an das RKI weiterzugeben.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz vor. Diese ist als Ausgleich für Verdienstausfall während einer Quarantäne gedacht. Laut Entwurf soll eine Entschädigung ausgeschlossen sein, „wenn der Quarantäne eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet zugrunde liegt“.

Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland sollen sich von November an noch vor der Einreise nach Deutschland online registrieren.

Reisende sollen ihren Namen, persönliche Daten, Herkunfts- und Zielort sowie den Einreisezeitpunkt angeben, bei Flugreisen auch die Flugnummer. Die Daten werden auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erhoben. Die Behörden können sie – ebenso wie Angaben in Gästelisten bei Restaurantbesuchen – auch für die Verfolgung von Straftaten nutzen, wenn dies rechtlich zulässig ist

Die Gesundheitsämter sollen dann direkten Zugriff auf die Daten aus der Online-Registrierung haben. Das neue System soll Nutzern zur Verfügung stehen, sobald die Länder die neuen Quarantäneregeln für Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten in Kraft setzen. Das ist nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert für den 8. November geplant. Eigentlich war Anfang Oktober als Startzeitpunkt vorgesehen. Das Bundesinnenministerium betonte am Mittwoch, die nötige Software sei einsatzbereit und werde nun dem Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellt.

Anmerkung: Dabei ist es doch gerade sein Ministerium in Bonn wo Abstandsregelungen und Maskenpflicht am Wenigsten eingehalten werden.


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