Schwachsinn aus Madrid – getestet und für negativ befunden

Written by on 23. November 2020

Die Anordnung vom Gesundheitsministerium in Madrid, veröffentlicht im BOE-A-2020-14049 und unterzeichnet am 11.11.2020 von der Generaldirektorin für öffentliche Gesundheit, Pilar Aparicio Azcárraga wird von Madrid selbst ad absurdum geführt.

Es geht um die alleinige Zulassung von PCR Tests (RT-PCR) – natürlich negativ – als Einreisevoraussetzung, seit heute, nach Spanien. Aber für Passagiere, die diesen Test nicht vorweisen können, wird neben der Androhung eines Bussgeldes i.H. von 3000€ oder 6000 € – da ist man sich ja schon nicht ganz einig – ein Schnelltest auf ANTIGENE verordnet. ???!!!!!!!!

Ja! Genau der Test, der ja vorher nicht als Einreisevoraussetzung nach Spanien zugelassen wurde. Wenn das Ergebnis negativ ist, kann der Passagier weiterreisen. Falls das Ergebnis positiv ist, werden die entsprechenden Protokolle in Kraft gesetzt… bla bla bla.

Was will uns Madrid jetzt damit sagen? Die Außenministerin Arancha González Laya hatte ja bereits in ihrer Presseerklärung  zur Testpflicht erklärt, dass man zwar diese Strafen i.H. v. 6000€ bei Nichtvorlage des PCR-Tests bei Einreise androhe, aber diese sowieso nicht vollstrecken werde. Und nun wird vom Gesundheitsministerium der Antigentest faktisch als validierter Test behandelt. Warum sonst sollte man diesen und nicht den geforderten PCR-Test durchführen? Dieser Test ist einfacher zu handhaben und das Ergebnis liegt schneller vor. Damit konterkariert Madrid seine eigene Verordnung und führt diese ad absurdum – anders kann man es nicht sehen. Hier auf den Kanaren hatte man eben doch die bessere Idee.

Bleibt nur zu hoffen, dass der Kanarische Präsident Angel Torres ein wenig mehr Rückgrat zeigt und denen in Madrid den Spiegel ihrer eigenen Dummheit vorhält.

Der nächste angepeilte Termin für eine „harmonisierte Regelung“ sei der 01.12.2020, so Torres heute in seiner Presseerklärung


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