Kanarische Regierung bekräftigt die Anerkennung der Antigen-Tests im neuen BOC

Written by on 13. November 2020

BOC Num. 233 vom 12. November 2020 und heute, am 13. November veröffentlicht,  stellt klar, welche Tests zur Diagnose einer aktiven Infektion mit SARZ-CoV-2  auf den Kanaren anerkannt werden. hier nachzulesen

Demnach gelten der bekannte PCR-Test ebenso, wie der in diesem Beschluss genannte Antigen-Schnelltest.

Des Weiteren hat die Kanarische Regierung ihren Status als Gesundheitsbehörde und damit maßgebliche Instanz zum Erlass von Gesundheitsvorschriften auf dem Gebiet der Kanarischen Inseln bekräftigt.

Damit dürfte hinreichend klar sein, dass die kanarische Regierung an ihrer Strategie festhält, beide Tests anzuerkennen und dadurch einen vorsichtigen Tourismus zu ermöglichen und nicht durch zusätzliche Hürden zu erschweren. In Deutschland z.B. scheint es schwierig bis unmöglich zu sein, einen PCR-Test in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dieser nicht älter als 72h vor Einreise sein darf, zu machen. Aus diesem Grund wurde auch im oben genannten BOC die Regelung bekräftigt, dass für den Fall, dass ein Gast diesen Test nicht vorweisen kann, aber bereit ist, diesen zu machen, eine Ausnahmeregelung eingebaut hat, wonach es den touristischen Einrichtungen möglich ist, die Unterbringung trotzdem vorzunehmen und der betreffende Gast bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses in seinen Räumen bleiben muss (also wenn man so will, eine ‚kleine‘ Quarantäne).

Schaut man sich darüber hinaus auch die vielen internationalen Anstrengungen an, eine Normalisierung von Abläufen zu erreichen, z. B. Testläufe bei der Lufthansa mit Antigen-Schnelltest vor dem Boarding – um nur einen zu nennen- , kann man diese Tatsache nicht ignorieren, dass sich  auch die Antigen-Tests über kurz oder lang auf breiter Front etablieren werden.

 


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