Aktueller Stand (20.10.20) zu Reisen aus Deutschland nach Spanien / Kanaren und zurück

Written by on 20. Oktober 2020

Zum 1. Oktober hat Deutschland seine pauschale weltweit gültige Reisewarnung aufgehoben. Gewarnt wird nun nur noch vor Corona-Risikogebieten – deren Zahl ist allerdings sehr groß. Im Einzelnen führt sie die Liste des Robert-Koch-Instituts (RKI) auf.

Für Reisende aus Risikogebieten gilt grundsätzlich eine Pflicht zu einer 14-tägigen Quarantäne. Bis einschließlich 7. November wird diese durch Vorlage eines negativen Corona-Tests, der bei Einreise oder frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, vom Gesundheitsamt ausgesetzt. Die Meldung beim Gesundheitsamt ist Pflicht, und das Ergebnis des Tests muss in Quarantäne abgewartet werden.

Vom 8. November an gilt weiterhin die Pflicht zur Quarantäne, die aber von 14 auf dann 10 Tage heruntergesetzt wird. Allerdings können sich die Rückkehrer aus Risikogebieten bereits nach dem 5. Quarantäne-Tag auf Corona testen lassen. Die Vorlage eines negativen Ergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt führt zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne. Eine Online-Registrierung beim Gesundheitsamt für Rückkehrer aus Risikogebieten ist in jedem Fall verpflichtend. Dazu geht ein neues Programm online.

Spanien: Reisewarnung und das gilt leider immer noch auch für die Kanaren (Stand 20.10.2020)

Spanien: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach ganz Spanien (einschließlich der Kanarischen Inseln) wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

(Anmerkung der Redaktion: Da die Verhandlungen zwischen der deutschen und der spanischen Regierung laufen, sichere Korridore einzurichten, ist hoffentlich in Kürze mit neuen Regelungen die Kanaren betreffend zu rechnen)

Spanien war und ist von Covid-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es landesweit, insbesondere in der Hauptstadtregion Madrid, den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Kastilien La Mancha, Kastilien und Léon, La Rioja, Murcia, Navarra, im Baskenland und in Ceuta und Melilla. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien als Risikogebiet eingestuft wurde. Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise kann eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden erfolgen. Personen mit einer Temperatur von über 37,5 Grad Celsius oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Seit dem 1. Juli müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen.

In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden, das auch bei Einreise erhältlich ist. Fluggesellschaften, Reedereien und Reiseveranstalter müssen Reisende auf die Pflicht der Vorlage dieses Formulars bei Einreise hinweisen.

Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar. Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla bleiben geschlossen. Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.

Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen mehr.

Autonome Gemeinschaften und Inseln

(Anmerkung der Redaktion: Da die Verhandlungen zwischen der deutschen und der spanischen Regierung laufen, sichere Korridore einzurichten, ist hoffentlich in Kürze mit neuen Regelungen die Kanaren betreffend zu rechnen)

Die Regionalregierungen aller Autonomen Gemeinschaften haben Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsaufkommens ergriffen. Auch Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalbehörden angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.

Die Regionalregierung der Hauptstadtregion Madrid hat lokale Ausgangsbeschränkungen in 45 Stadtteilen bzw. Wohngebieten angeordnet und diese in einer Karte visualisiert. Soziale Zusammenkünfte sind in der gesamten Autonomen Gemeinschaft Madrid auf maximal 6 Personen begrenzt.

Die Regionalregierung der Balearen hat die Schließung der Lokale und Geschäfte in den Touristenzentren um die sogenannte „Bier- und Schinkenstraße“ an der Playa de Palma bis zum 31. Oktober verlängert. Darüber hinaus gelten lokale Ausgangssperren in Gemeinden, Stadtteilen oder Wohngebieten mit hohen Infektionszahlen so zum Beispiel in besonders betroffenen Stadtteilen in Palma und auch auf Ibiza.

Quelle: fvw


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