Die Europäische Union genehmigt den COVID-Pass und er tritt am 1. Juli in Kraft
Written by Frank Cassebaum on 22. Mai 2021
Freitag, 21. Mai 2021
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben den „Covid-Pass“ genehmigt, der den freien Verkehr zwischen den EU-Ländern ermöglichen wird. Dieses Dokument wird am 1. Juli in Kraft treten. Die Abgeordneten haben es nicht geschafft, die PCR-Tests kostenlos zu machen, obwohl die Vereinbarung die Verpflichtung enthält, den europäischen Regierungen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Kosten für diese Tests zu senken. Insgesamt werden 100 Millionen Euro bereitgestellt, um diese Preissenkung zu erreichen.
Zusätzlich zu einer negativen PCR werden die Europäer in der Lage sein, sich zwischen den EU-Ländern zu bewegen, indem sie nachweisen, dass sie gegen Covid geimpft wurden oder dass sie Antikörper haben, mit denen sie die Krankheit überstanden haben. Der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, Juan Fernando López Aguilar, hat eingeräumt, dass dies komplizierter ist.
Gemäß der am Donnerstag erzielten Einigung werden die Gesundheitsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten für die Ausstellung des Zertifikats für ihre Bürger verantwortlich sein, wenn sie geimpft sind, einen diagnostischen Test -PCR oder Antigene- machen oder ihnen bescheinigt wird, dass sie Antikörper haben.
López Aguilar erläuterte dann die Bedingungen einer Vereinbarung, die er im Namen des Europäischen Parlaments – in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres – mit dem Rat ausgehandelt hat und die voraussichtlich in der ersten Juniwoche vom Plenum des Parlaments gebilligt werden wird.
López Aguilar hat außerdem die europäischen Regierungen aufgefordert, die gesamte „notwendige Infrastruktur“ fertigzustellen, damit der „Covid-Pass“ – der von nun an „EU Covid Digital Certificate“ heißen wird – am 1. Juli in Kraft treten kann. Zu diesem Zeitpunkt beginnt eine sechswöchige Frist, in der alle derartigen Dokumente, die bereits in europäischen Ländern oder Regionen verwendet werden, durch das europäische „ersetzt“ werden müssen. FC 13:05_22_05_21