Spanien verlangt negativen PCR-Test bei Einreise aus Risikogebieten
Written by Tom Adkins on 11. November 2020
Wie vom spanischen Gesundheitsministerium heute bekannt gegeben wurde, wird Spanien von internationalen Reisenden aus Risikoländern verlangen, dass sie einen negativen PCR -Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Diese Regelung wird morgen im BOE veröffentlicht und soll ab dem 23. November dieses Jahres gelten.
Diese Maßnahme kommt zu den Gesundheitskontrollen hinzu, die bereits bei allen internationalen Passagieren bei Einreise nach Spanien durchgeführt werden. So bleiben Temperaturkontrolle und visuelle Kontrolle erhalten.
Als Neuheit wird das Gesundheitskontrollformular, das jeder Passagier vor der Einreise ausfüllen muss, von nun an eine Frage darüber enthalten, ob er in den 72 Stunden vor seiner Ankunft in Spanien einen negativen PCR durchführen lies. Der Fluggast kann jederzeit aufgefordert werden, das Ergebnis des Tests nachzuweisen. Das Dokument muss im Original in spanischer oder englischer Sprache verfasst sein und kann in Papier- oder elektronischer Form vorgelegt werden.
Wenn das Formular nicht telematisch ausgefüllt wurde, und der QR-Code, über das Web www.spth.gob.es oder die Anwendung Spain Travel Health-SpTH nicht generiert werden konnte, muss es vor dem Einsteigen ins Flugzeug in Papierformat vorgelegt werden. In diesem Fall muss diesem das Originaldokument beigefügt werden, das belegt, dass der diagnostische Test durchgeführt wurde.
Passagiere, bei denen nach Temperatur-, Sicht- oder Dokumentenkontrollen festgestellt wird, dass sie Symptome zeigen, die darauf hindeuten, das sie möglicherweise an Covid-19 leiden, müssen sich bei ihrer Ankunft in Spanien am Flughafen einem diagnostischen Test unterziehen.
Risikogebiete
Für die Ausweisung von Risikogebieten oder Ländern, die zur Durchführung eines RCP verpflichtet sind, werden im Falle der Länder der Europäischen Union und der assoziierten Schengen-Länder die Kriterien der EU-Empfehlung 2020/1475 vom 13. Oktober über einen koordinierten Ansatz zur Einschränkung der Freizügigkeit als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie als Referenz herangezogen.
Für Drittländer wird die Basisreferenz die kumulative Basisinzidenz pro 100.000 Einwohner in 14 Tagen sein, ergänzt durch die implementierten Kapazitäten, wie sie in den Internationalen Gesundheitsvorschriften vorgesehen sind, auf der Grundlage der vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) bereitgestellten Informationen.
Reisebüros, Reiseveranstalter und Luft- oder Seetransportunternehmen sowie alle anderen Vermittler, die Flugscheine vermarkten, müssen die Fluggäste darüber informieren, dass für die Reise ein PCR mit negativem Ergebnis erforderlich ist.
Diese neue Maßnahme steht im Einklang mit der EU-Empfehlung 2020/1475, die darauf abzielt, die Ungleichheit der von den Ländern der Europäischen Union umgesetzten Modelle der Gesundheitsberichterstattung zu beenden.
Die Resolution zur Einführung dieser neuen Kontrollen wird morgen im Staatsanzeiger BOE veröffentlicht und tritt am 23. November in Kraft.