Beherbergungsverbot Kanarischer Art – aber nicht für alle

Written by on 31. Oktober 2020

Nach dem ewigen hin und her und noch mehr Ankündigungen hat die kanarische Regierung nun endlich das Dekret erlassen, nachdem alle Personen ab 6 Jahren, die nicht ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben und in touristischen Einrichtungen (Beherbergungsbetrieben) unterkommen möchten, einen negativen Covid-19 Test vorweisen können müssen, der maximal 72 Stunden alt sein darf.  Die Beherbergungsbetriebe müssen darauf hinweisen und praktisch vor „Schlüsselübergabe“ den Nachweis darüber verlangen.

Das Dekret ist zwar mit Veröffentlichung im BOC bereits am Morgen des Samstag, den 31.10. in Kraft getreten aber die Vorlagepflicht gilt jedoch erst ab Samstag, den 14.11.2020 (Angabe gem. Artikel der Kanzlei Perez Alonso)

Ausgenommen von dieser Vorlagepflicht eines negativen Covid-19 Tests sind alle Personen mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln, die diese innerhalb von 15 Tagen zuvor nicht verlassen haben dürfen und ebenso Nichtresidenten – also Personen, die keinen Wohnsitz auf den Kanaren haben – die aber anhand von Reisedokumenten nachweisen können müssen, dass sie sich in den letzten 15 Tagen davor bereits auf dem Gebiet der Autonomie der Kanarische Inseln aufgehalten haben und beide Personengruppen müssen eine Erklärung abgeben, dass sie in diesem Zeitraum keine mit Covid-19 kompatiblen Symptome hatten.

Von diesem Dekret gar nicht erfasst werden alle Reisenden, die privat z.B. bei Freunden, in nicht angemeldeten Ferienunterkünften oder privaten Urlaubsdomizilen ihren Urlaub verbringen.

Personen die keinen negativen Covid-19 Test vorweisen können ist vom Beherbergungsbetrieb der Zugang zu verweigern. Ausnahmsweise kann die Unterbringung trotzdem erfolgen wenn die betreffende Person ihre Bereitschaft freiwillig erklärt den Test durchführen zu lassen und darf in diesem Fall die Unterkunft nur zum Zwecke des Tests selbst und zur in Empfangnahme des Ergebnisses verlassen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Reisenden.

Außerdem müssen alle ankommenden Touristen sich die Radar-Covid-App auf ihr Smartphone downloaden und diese während des gesamten Aufenthaltes auf den Kanarischen Inseln und noch min 15 Tage nach ihrer Rückkehr an ihren Heimatort aktiviert halten. (Pech für die, die kein Smartphone haben).

Wer bei seiner Rückkehr im Heimatland einen negativen- Covid-19-Test vorlegen oder in Quarantäne muss, kann maximal 48h vor Abreise einen Test in einer von der Gesundheitsbehörde ausgewiesenen zertifizierten Testeinrichtung durchführen lassen. Die Kostenübernahme ist hier nicht explizit geklärt.

 

 


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